Das Medizinrecht umfasst die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander.
Wir vertreten Patienten, Ärzte, medizinisches Personal, Krankenkassen, Kranken– und Ärztehäuser, Polikliniken und sonstige medizinische Einrichtungen und Apotheker in folgenden Angelegenheiten:
Hier finden Sie einen Newsbeitrag zum Thema “Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Lasik-Operation: Fehlsichtigkeit auf beiden Augen stellt in der privaten Krankenversicherung eine Krankheit dar“