Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz der gewerblich verwertbaren technischen und ästhetischen Leistung sowie den Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte (gewerbliche Schutzrechte). Weiterhin zählen auch das Urheberrecht und das Recht zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dazu.
Wir vertreten Unternehmer und Privatpersonen in folgenden Angelegenheiten:
- Recht am eigenen Bild (Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus dem BGB)
- Urheberrecht (Schutz von kreativen Schöpfungen) und verwandte Schutzrechte
- Marken
- Patente (mit den Spezialregelungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes)
- Geschmacksmuster (Designs und Modelle)
- Gebrauchsmuster
- Sortenschutz (Pflanzenzüchtungen)
- Halbleiterschutz bzw. Schutz von Topographien
- Geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel)
- Geografische Herkunftsangaben
- Namensrechte
- Geschäftsgeheimnisse
- Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz