Das Wettbewerbsrecht hat staatliche Eingriffe zur Förderung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs zum Inhalt. Neben diversen europarechtlichen Regelungen schützt in Deutschland das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) den Wettbewerb als Fundament der Wirtschaftsordnung.
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