Wir begleiten außergerichtlich und ggfs. prozessual Wirtschaftsunternehmen, mittelständische Betriebe, Angehörige der freien Berufe und Privatpersonen bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Leistungsansprüche in den nachfolgenden Versicherungssparten:
Personenversicherungsrecht
Das Gebiet des Personenversicherungsrechts umfasst die private Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder sonstige schwerwiegende Krankheiten („dread-disease“), das Recht der privaten Unfallversicherung sowie den Bereich der privaten Renten- und Lebensversicherung in seinen verschiedenen Ausgestaltungen.
Haftpflichtversicherungsrecht
Wir vertreten im Schadensfall Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer („D&O-Versicherung“) sowie Angehörige der freien Berufe sowohl im Haftpflichtprozess als auch im vor- oder nachgelagertem Deckungsprozess gegen den jeweiligen Vermögensschadenshaftpflichtversicherer.
Das Haftpflichtversicherungsrecht umfasst daneben Pflichthaftpflichtversicherungen, wie z.B. die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie freiwillige Absicherungen wie die (Privat-) Haftpflichtversicherung.
Sachversicherungsrecht
Dem Sachversicherungsrecht unterfallen sowohl gewerbliche Versicherungen wie die Betriebsunterbrechungs- oder Maschinenversicherung als auch private Sachversicherungen, wie die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
Rechtsschutzversicherungsrecht
Wir prüfen den Anspruch und ggfs. führen gegebenenfalls auch den notwendigen Deckungsprozess.
Fachartikel von Rechtsanwältin Raguse
AssCompact, Ausgabe April 2016: Verjährungsfrist bei arglistiger Täuschung im Versicherungsrecht
AssCompact, Ausgabe Juli 2017: Kostenerstattung bei Lasik-Operationen