Steuerrecht
Die Beauftragung in Steuerrechtlichen Angelegenheiten bedarf einer gesonderten Vollmacht, da bei der Beauftragung sonstigen Rechtsangelegenheiten die Prüfung steuerlicher Aspekte und Folgen gemäß unseren Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.
- Beratung in Steuerfragen, Fertigung von Steuererklärungen
- Erstellung von Bilanzen und Jahresabschlüssen
- Vertretung vor dem Finanzamt und den Finanzgerichten
- Laufende Buchhaltung, insbesondere Lohnbuchhaltung
- Controlling
- Betriebswirtschaftliche und unternehmerische Beratung
- Erstellung von individuellen Konzepten bspw. zur Mitarbeiterentlohnung
- Beratung bei Finanzierung, Überbrückung von Liquiditätsengpässen