Sozialrecht
Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Wir vertreten Privatpersonen in folgenden Angelegenheiten:
- außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Rente wegen Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit und Altersrente
- Angelegenheiten zur Grundsicherung (SGB XII)
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Gewährung von Arbeitslosengeld
- Geltendmachung von Ansprüchen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV)
- Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts
- Vertretung gegenüber der Agentur für Arbeit, den ARGEn und vor den Sozialgerichten in allen Verfahrensstadien (Widerspruchsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz, Klageverfahren)