Das IT- und Internetrecht umfasst sämtliche rechtlichen Probleme, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es handelt sich nicht um ein homogenes Rechtsgebiet sondern es setzt sich aus einer Vielzahl anderer Rechtsgebiete zusammen.
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen in folgenden Angelegenheiten:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien, Kennzeichenrecht und Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
- Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) unter Berücksichtigung des europäischen und deutschen Kartellrechts,
- Abmahnungen
- ebay