Allgemeines Zivilrecht
Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln.
Wir vertreten Unternehmer und Privatpersonen in folgenden Angelegenheiten:
- Überprüfung sowie außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen im privaten Bereich
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen jeglicher Art (z.B. Kauf- , Miet-, Werk- und Dienstverträge)
- Recht der unerlaubten Handlung
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeld sowie Gewährleistungsansprüchen
- Forderungseinzug