Die Kosten der Abmahnung richten sich danach, welchen Wert es hat, die Wiederholung der Rechtsverletzung in der Zukunft zu vermeiden. Diesen Wert bezeichnet man als „Gegenstandswert“ oder „Streitwert“. Der Gegenstandswert kann weit über der Höhe des Schadensersatzes liegen, weil der Schadensersatz nur den vergangenen Rechtsverstoß, der Gegenstandswert aber auch den potentiell fortdauernden Rechtsverstoß in der Zukunft umfasst.