Bei Zuwiderhandlungen sind empfindliche Geldstrafen bzw. auch gerichtliche Schritte die Folge. Sky geht konsequent mit allen juristischen Mitteln gegen Missbrauch vor.
Nur nach Abschluss eines Abonnementvertrages (Lizenzerfordernis) für Gewerbekunden ist es den gewerblichen Kunden gestattet das Programmangebot von Sky für Dritte in der Öffentlichkeit auszustrahlen. Sky stehen bereits bei erstmaligen Verstößen gegen dieses Lizenzerfordernis u.a. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.
Die Höhe des Schadensersatzanspruchs richtet sich nach dem Betrag der Gebühr, die der Betriebsstätteninhaber zu zahlen verpflichtet gewesen wäre, wenn er zum Verletzungszeitpunkt einen gewerblichen Vertrag mit Sky für die Betriebsstätte abgeschlossen hätte. Die Vertragslaufzeit der Gewerbeabonnemente beläuft sich auf regelmäßig 12 Monate. Damit ergeben sich Lizenzhöhen für Sportbars von mindestens 1.608 € bis maximal 11.508 € und für Vereinsheime Lizenzhöhen von mindestens 1.548 € bis maximal 5.628 €. Die Lizenzhöhe entspricht der Sky zustehenden Schadensersatzhöhe.
Bei erneutem Verstoß nach Abgabe einer Unterlassungserklärung kann Sky eine Vertragsstrafe in Höhe von zumindest 5001,00 € geltend machen.