Es ist kein Geheimnis, dass Unternehmen rechtlich und steuerlich gut beraten und vertreten sein müssen. In vielen Betrieben ist jedoch noch nicht das Verständnis gediehen, dass anwaltliche und steuerliche Beratung nicht nur für den Fall des Eintritts eines Rechtsstreites oder Problems notwendig ist. Gerade Unternehmensanwälte beklagen oft, dass sie erst dann zu Rate gezogen werden, wenn „der Krug zerbrochen“ ist. Dabei können Rechtsstreite meistens bereits dann verhindert werden, wenn der Unternehmer oder Geschäftsführer schon bei ersten Anzeichen des Aufkommens von Unregelmäßigkeiten den Gang zum Anwalt des Vertrauens sucht.
Dieser frühe Weg wird meistens gescheut, weil es verbreitete Ansicht ist, insbesondere Wirtschaftsanwälte würden viel Geld kosten. Selbstredend haben spezialisierte Anwälte ihren Preis, der nicht selten vom gesetzlichen Gebührenrahmen abweicht. Verkannt wird bei der gebührenrechtlichen Frage aber oft, dass gerade durch eine frühzeitige Investition in anwaltliche Beratung kostenträchtige außergerichtliche und gerichtliche Streite oder kostenintensive Fehlentscheidungen vermieden werden. Viele Unternehmer haben bereits die Erfahrung gemacht, dass gerade die gerichtlichen Auseinandersetzungen -meist über mehrere Instanzen- ein Vielfaches des eigentlichen Streitgegenstandes kosten.
Nur durch einen frühzeitigen Eingriff in einen unternehmerischen Vorgang kann der Weg für einen rechtssicheren Verlauf einer Angelegenheit zugunsten des Unternehmers gebahnt werden. Der Unternehmer ist deshalb nicht nur für die Firma selbst sondern insbesondere auch für seine Angestellten, Mitarbeiter und die -oftmals von Bestand des Unternehmens abhängige- Familie in der Pflicht, sich zeigende Problematiken zu erkennen und möglichst frühzeitig zu bereinigen. Verpasst er den Einstieg, hat dies nicht selten eine Gefährdung des Unternehmensbestandes zur Folge.
Nicht zuletzt wird der Unternehmer durch den andauernden Kontakt zum Firmenanwalt auch entlastet. Durch die Delegierung von rechtskompetenter Problembereinigung auf den Unternehmensanwalt hat der Unternehmer mehr Freiraum für seine originäre Tätigkeit. Auch die mentalpsychische Belastung kann so übertragen bzw. verhindert werden. Es ist also von Vorteil einen jederzeit gesprächs- und problemlösungsbereiten Ansprechpartner außerhalb des Unternehmens zu haben. Durch den ständigen Kontakt des Firmenanwaltes lernt dieser den Geschäftsbetrieb und die damit verbundenen Rechtsprobleme schnell kennen und erhält die Möglichkeit, selbst vorausschauend mögliche Streitpunkte zu erkennen und diesen entgegen zu treten. Es entsteht eine vertrauensvolle Symbiose zwischen Anwalt und Unternehmen. Die Kanzlei wird schließlich zu einer „Quasi-Rechtsabteilung“ des Unternehmens.
Die nicht nur wirtschaftrechtlich tätigen Rechtsanwälte der Kanzlei KOMNING –Rechtsanwälte mit Standorten in Neubrandenburg und Greifswald bietet die Möglichkeit einer ganzheitlichen Betreuung von Unternehmen im Rahmen eines Beratungsvertrages mit monatlicher Pauschalgebühr, die der Unternehmensgröße und Gesellschaftsform entspricht. Diese wird in einem Aufnahmegespräch verhandelt und frei vereinbart. Durch die Verwendung von Beratungsbausteinen kann die anwaltliche Tätigkeit den unternehmerischen Notwendigkeiten entsprechen. Stellt sich nach geraumer Zeit heraus, dass die Monatspauschale vom Beratungsbedarf abweicht, wird sie einvernehmlich angepasst. So erhält der Unternehmer eine Transparenz, die bei Einzelbeauftragung eines Anwaltes nicht gegeben ist. Hier steht er bei jeder Beauftragung vor der Gebührenfrage. Seit nunmehr fast 10 Jahren sind die KOMNING-Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner für regional und überregional tätige Unternehmen verschiedener Branchen und Unternehmensformen. Rechtsanwalt Komning ist Mitglied in mehreren Wirtschaftsverbänden und hält Vorträge für deren Mitglieder zu den neuesten wirtschaftsrechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die KOMNING-Rechtsanwälte begreifen sich in ihrer Gesamtheit als Firmenanwälte mit Anspruch auf kompetente und kostenmäßig faire Rechtsberatung von Unternehmern.