Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich wird zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht unterschieden.
Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in folgenden Angelegenheiten:
- Kündigungs- und Mutterschutz
- Lohnfortzahlung
- Urlaubsansprüche
- Tarifrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Fertigung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen
- Fertigung / Abwehr von Kündigungsschutzklagen
- Beratung von Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern in betriebsverfassungsrechtlichen und tariflichen Angelegenheiten