Verbraucherrecht
Verbraucherschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen, um gegenüber Herstellern und Vertreibern von Waren gleichberechtigt auftreten zu können.
Wir vertreten Privatpersonen in folgenden Angelegenheiten:
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht §§ 305f. BGB)
- besondere Vertriebsformen wie bspw. Haustürgeschäfte (§312 BGB), Fernabsatzverträge (§312b BGB)
- Widerruf bei Verbraucherverträgen (§355f. BGB)
- verbundene Verträge (§358 BGB)
- Verbrauchsgüterkauf (§§ 474f. BGB)
- Verbraucherdarlehensverträge (§491 BGB)
- Darlehensvermittlungsverträge (§§ 655a ff. BGB)
- Finanzierungshilfen (§§ 499f. BGB)
- Ratenlieferungsverträge (§§ 505f. BGB)
- Wohnraummietrecht (§§ 549f. BGB)
- Reiseverträge (§§ 651a ff. BGB)