Das Recht der neuen Medien stellt kein eigenes abgeschlossenes Rechtsgebiet dar, sondern setzt sich aus vielen anderen Rechtsgebieten zusammen und befindet sich in stetigem Wandel. Der Umgang mit dieser Materie bedarf der Kenntnisse des Urheberrechts, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Datenschutz-, Wettbewerbs- und Markenrechts sowie des Telemedien- und des allgemeinen Zivilrechts.
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen in folgenden Angelegenheiten: