Zum Begriff der Marke gehören alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 3 Abs. 1 MarkenG).
Das Wettbewerbsrecht hat staatliche Eingriffe zur Förderung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs zum Inhalt. Neben diversen europarechtlichen Regelungen schützt in Deutschland das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) den Wettbewerb als Fundament der Wirtschaftsordnung.
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen in folgenden Angelegenheiten: