Familienrecht
In familienrechtlichen Angelegenheiten mit Kindern favorisieren wir die Gestaltung einvernehmlicher Regelungen zum Zwecke der Wahrung des Kindeswohls.
Wir vertreten Unternehmer und Privatpersonen bei der vorsorglichen Gestaltung familienrechtlicher Folgen einer Trennung und Scheidung und Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche nach Eintritt des Trennungs- und Scheidungsfalls in folgenden Angelegenheiten:
- Ehevertragliche Vorsorgegestaltung für Unternehmer zur Erhaltung des Unternehmenswerts im Trennungs- und Scheidungsfall
- Familienrechtliche Mediation (Streitschlichtung)
- Erstellung von Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträgen
- gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung in:
- Scheidungshauptverfahren
- Ehegatten- und Kindesunterhaltsverfahren
- Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
- Kindesentziehungen
- Hausratsaufteilungen
- Wohnungszuweisungsverfahren
- Interessengerechte vorgerichtliche Vermögensauseinandersetzungen
- Zugewinnausgleichsverfahren
- Versorgungsausgleichverfahren