Erbrecht
Das Erbrecht ist das Recht Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden.
Wir vertreten Unternehmer und Privatpersonen bei der vorsorglichen Gestaltung der Erbrechtsfolge als auch nach eingetretenem Erbfall in folgenden Angelegenheiten:
- (möglichst frühzeitige) Regelung der Unternehmensnachfolge zur Werterhaltung und Alterssicherung
- Erarbeitung von handschriftlichen und förmlichen Testamenten, letztwilligen Verfügungen, Übergabeverträgen und Pflichtteilsentziehungen
- Gestaltung von Erbverträgen, Erb- und Pflichtteilsverzichten
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Verfahren der Erbauseinandersetzung
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen